MOBILITÄTSKOSTENHILFE

  • Abschleppen
  • Weiterfahrt oder Rückfahrt
  • Mietwagen
  • Übernachtung

Sollte ein ersatzpflichtiger Schaden weiter als 50 km vom Zulassungsort entfernt eintreten, werden Kosten für Telefon, Übernachtung, Abschleppdienst, Bahnfahrt und Mietwagen in tatsächlicher Höhe bis zu 100 Euro pro Tag im Inland und bis zu 200 Euro pro Tag im Ausland, höchstens für drei Tage, ersetzt.

SO BREMSEN SIE REPARATURKOSTEN AUS

Im Reparaturfall kommt CarGarantie für die vollen Lohnkosten auf, selbstverständlich auch dann, wenn an Ihrem Fahrzeug mehrfach Schäden auftreten. Erst ab einer in den Bedingungen festgelegten Gesamtlaufleistung leisten Sie bei den ­Materialkosten einen wertgerechten, nach den tatsächlich gefahrenen Kilometern gestaffelten Eigenanteil.

Hinweis: Damit Ihr ­Reparaturkostenschutz greift, ist es erforderlich, die vom Hersteller ­vorgeschriebenen Pflege- und Wartungsintervalle einzuhalten. Sprechen Sie mit Ihrem Händler, er nimmt diese Arbeiten gerne für Sie vor.

Für Gebrauchtwagen, die zum Zeitpunkt des Schaden­eintritts älter als 10 Jahre sind oder mehr als 200.000 km Gesamtlaufleistung aufweisen, gilt ein Regulierungs­betrag von maximal 2.000 EURO je Schadenfall. Die Regulierung der Lohn- und Material­kosten erfolgt maximal bis zum Zeitwert des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Schadenfalls.

Erstattung der Materialkosten nach Betriebsleistung des beschädigten Bauteils.

SIE HABEN DIE WAHL

Geben Sie die Fahrzeugleistung Ihres Fahrzeugs ein und enscheiden Sie sich für eine von vier verschiedenen Laufzeiten von 24 Monaten bis 60 Monaten.

Preise

Buchen Sie jetzt unsere Garantieverlängerung